Haftung, Betriebs- und Reitordnung
I. Betriebsordnung
1. Unbefugten ist das Betreten der Reitanlage nicht gestattet.
2. Der Unterricht von fremden Reitern, auch Privatpersonen in dem Reitbetrieb, bedarf der vorherigen Zustimmung durch Antje Middendorf.
3. Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm von dem Geschäftsführer erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche (z.B. Weideservice, Futteränderung, etc.) sind persönlich an Antje Middendorf zu richten.
4. Das Rauchen ist aus versicherungstechnischen Gründen nur außerhalb der Reithalle gestattet.
5. Hunde sind auf der Anlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in die Reitbahnen ist untersagt.
6. Unbefugten ist das Betreten der Sattel- und Futterkammern, Strohhallen und aller sonstigen Nebenräume verboten.
7. Anträge und Beschwerden sind an den Reitstall Dallherm, z.H. Antje Middendorf, zu richten.
8. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
II. Reitordnung
1. Die festgelegte Einteilung der Reitstunden ist an der Sattelkammer einzusehen. Ausserhalb der Longen/Voltistunden steht die Reithalle für Privatreiter zur Verfügung.
2. Befinden sich Reiter in der Bahn und will jemand mit und ohne Pferd die Reitbahn betreten oder verlassen, so ist vor dem Öffnen der Bahntür „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „Ist frei“ abzuwarten.
3. Das Auf- und Absitzen von Einzelreitern erfolgt entweder vor der Reitbahn oder in der Mitte des Zirkels.
4. Trab und Galopp haben auf dem Hufschlag Vorrang vor Halten und Schritt. Beim Freihalten des Hufschlags ist ein Zwischenraum von ca. 2m zu halten.
5. Aus Sicherheitsgründen ist ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge zu anderen Pferden erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.
6. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn die anderen Reiter zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen.
7. Beim Reiten auf einer Hand ordnet der älteste oder erfahrenste Reiter nach Ermessen oder auf Wunsch einen Handwechsel an, welchen die anderen Reiter sofort vorzunehmen haben.
8. Springen ist nur nach Anordnung des Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.
9. Das Longieren ist auf dem Longierzirkel, dem 20x40 Aussenplatz und im Sommer auf dem Grasspringplatz erlaubt. Bei schlechtem Wetter in der 18x30 Reithalle.
10. Beim Reiten auf der Anlage ist ein Reithelm mit 3- oder 4-Punkt-Befestigung vorgeschrieben.
11. Beim Verlassen der Reitbahn bitte die Hufe säubern. Es ist dafür zu sorgen, dass die Stallgasse sauber verlassen wird.
III. Haftung
Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko zur Folge hat, das bei der Ausübung des Reitsports in Kauf genommen werden muss.
Teilnahme an Ausritten und sonstigen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Reitstall Dallherm und seine Angestellten übernehmen die Haftung für Unfälle während des Aufenthalts auf dem Hof-, Stall- und Reitgelände sowie in Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports insoweit, als hierfür Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht besteht.
Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.
Der Reiter und seine Begleiter haben die Reiterstube und die Toiletten sauber zu hinterlassen. Für Schäden, welche an der Anlagen verursacht werden, haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder.
Jeder Teilnehmer am Reitsport, bzw. jeder Kunde des Reitstall Dallherms bestätigt hiermit, dass er Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung genießt.
Der Reitstall empfiehlt den Kunden den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichtspflicht erlassen.
Wettrup im November 2024
Reitstall Dallherm
Antje Middendorf
Richtlinien für Reiter
Liebe Reiter,
zu Ihrer Information, zum Wohl unserer Schulpferde und zur besseren Organisation unseres Reitbetriebes bitten wir um Beachtung folgender Richtlinien:
1. Reiten im Schulunterricht sowie Longen- und Voltigierunterricht ist nur mit Monatsbeitrag, welcher im Voraus bezahlt werden muss, möglich. Die Preise sind der gesonderten Liste zu entnehmen.
Ausnahme: Reiten ohne vorherige Anmeldung auf gerade freien Pferden oder Probestunden.
2. Reitschüler geben bitte bei der Anmeldung zur ersten Reitstunde ihre vollständige Adresse mit Telefonnummer auf dem dafür vorgesehenen Formular an.
3. Anmeldungen zum Reitunterricht können grundsätzlich nur persönlich beim Reitlehrer erfolgen. Ein Termin ist telefonisch/per Whatsapp zu vereinbaren.
4. Mit dem Eintritt in den Gruppen- oder Longenunterricht wird eine Reitstunde pro Woche fest gebucht. Kann diese nicht wahrgenommen werden, ist sie frühzeitig vorher abzusagen.
5. Abmeldungen bitte zeitnah vornehmen, damit der Platz jemand Anderem zu Verfügung gestellt werden kann.
Abmeldungen müssen persönlich bei Antje Middendorf oder per Telefon/Sms/WhatsApp Festnetz: 05909/ 939692 Handy:0173/ 86 56 314 erfolgen.
Das Nachholen einer Reitstunde kann in Absprache im Voraus oder Nachhinein auf frei gewordenen Plätzen erfolgen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass von den Reitschülern abgesagte Stunden nur aus Kulanz unsererseits nachgeholt werden können!
6. Sollte in Ausnahmefällen (Bauarbeiten, Sturm o. ä.) der praktische Unterricht nicht stattfinden können, so wird stattdessen theoretischer Unterricht abgehalten.
7. Sollte der Unterricht von Seiten des Reitstalls ausfallen, wird persönlich per WhatsApp oder telefonisch abgesagt. Die Stunde wird nach Absprache verlegt. Bitte auch immer die Aushänge und/oder Homepage beachten!!!
8. Die Schüler werden gebeten, 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Stall zu sein.
9. Im Reit- und Longenunterricht wird grundsätzlich mit korrekt sitzender Reitkappe und Stiefeln (ohne Sporen) geritten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Reitlehrer.
10. Schulpferdreiter bekommen gemäß Absprache mit dem Reitlehrer ein Pony bzw. Pferd zur Verfügung gestellt.
11. Vor dem Reitunterricht ist das zugeteilte Pferd – soweit es nicht von einem anderen Reitschüler übernommen wird – vor der Box zu putzen, die Hufe sind auszukratzen. Dazu wird das Pferd am Stallhalfter mit einem Führstrick an der Box angebunden (nicht an der Boxentür!!!) und, falls es im Winter eingedeckt ist, wird die Decke abgenommen und an dem dafür vorgesehenen Harken aufgehängt. Nach dem Putzen wird das Putzzeug zurückgestellt, der Putzplatz gefegt, das Pferd gesattelt und getrenst.
12. Beim Umgang mit dem Pferd ist der Reiter verpflichtet sich ruhig zu verhalten und nicht hektisch zu werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Reiter und seine Begleiter sich nicht im Gefahrenbereich des Pferdes aufhalten. Jeder Reiter wurde dahingehend mündlich informiert.
Bei Fragen oder Problemen wendet Euch bitte an andere Reitschüler, Reitlehrer, Gehilfen oder an Antje.
13. Nach dem Reitunterricht werden die Hufe vom Sand befreit (nach Ausritten ausgekratzt), das Pferd abgetrenst, angebunden und abgesattelt.
Um die Anlage sauber zu halten, bitte nach dem Unterricht den Sand in die Halle und die Stallgasse fegen, bzw. den Teil, welcher benutzt wurde.
14. Im Sommer sind die Pferdebeine (evtl. das ganze Pferd) nach dem absatteln am Waschplatz abzuwaschen oder abzuspritzen. Danach ist das Pferd mit dem Schweißmesser abzuziehen und in die Box/ auf die Weide zu führen.
15. Nach dem Absatteln und der Pferdepflege (im Winter eindecken oder Abschwitzdecke mit Gurt auflegen) ist das Pferd loszubinden und in die Box/zum Offenstall/zur Weide zu führen. Das Stallhalfter ist abzunehmen.
Das Trensengebiss und Trensenringe sind mit Wasser abzuwaschen.
Sattel, Trense und evtl. Ausbinder/Martingal sind auf/an die entsprechenden Halterungen zu hängen.
Die Satteldecke gehört zum lüften umgedreht über den Sattel, die Gamaschen sind aus- und abzubürsten, die Bandagen aufzuwickeln und zurückzulegen. Das Putzzeug wird wieder sauber an seinen Platz geräumt.
16. Den Anordnungen des Reitlehrers und seinen Gehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.
Wettrup, im November 2017
Reitstall Dallherm
Antje Middendorf